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   BVerwG, 10.05.1979 - 3 B 102.79   

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BVerwG, 10.05.1979 - 3 B 102.79 (https://dejure.org/1979,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 10.05.1979 - 3 B 102.79 (https://dejure.org/1979,1962)
BVerwG, Entscheidung vom 10. Mai 1979 - 3 B 102.79 (https://dejure.org/1979,1962)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlaubnis zu vorübergehender Ausübung des ärztlichen Berufs innerhalb einer Beschwerde wegen Nichtzulassung der Revision - Bedenken über die Zuverlässigkeit eines Antragstellers auf Ausübung eines Heilberufes - Asylberechtigung eines Antragstellers

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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 13.01.1972 - III C 119.69

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 3 B 102.79
    Bei einem solchen Darlegungsmangel müßte die Rüge, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, auch ungeachtet dessen erfolglos bleiben, daß mit ihr ein absoluter Revisionsgrund geltend gemacht wird (vgl. Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 119.69 - Beschluß vom 2. Februar 1976 - BVerwG 3 B 66.75 -).
  • BVerwG, 02.02.1976 - 3 B 66.75

    Ablehnung eines Antrags auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 3 B 102.79
    Bei einem solchen Darlegungsmangel müßte die Rüge, der Anspruch auf rechtliches Gehör sei verletzt, auch ungeachtet dessen erfolglos bleiben, daß mit ihr ein absoluter Revisionsgrund geltend gemacht wird (vgl. Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 119.69 - Beschluß vom 2. Februar 1976 - BVerwG 3 B 66.75 -).
  • BVerwG, 08.08.1973 - IV B 13.73
    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 3 B 102.79
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115] und vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 3 CB 51.76 -).
  • BVerwG, 06.12.1977 - 3 CB 51.76

    Nichtzulassungsbeschwerde aufgrund grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache -

    Auszug aus BVerwG, 10.05.1979 - 3 B 102.79
    Ist ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115] und vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 3 CB 51.76 -).
  • BVerwG, 29.05.1980 - 3 CB 23.77

    Wegnahme durch Nichtabnahme von ordnungsgemäßen Requisitionsaufträgen der

    Ist wie im vorliegenden Falle ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, so kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 3 CB 51.76 -, vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 - und vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 60.78 -, jeweils mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 07.04.1981 - 3 B 3.81

    Inhalt der Betreuungspflicht

    Hierzu hätte unbeschadet des Umstandes, daß es sich bei der Versagung des rechtlichen Gehörs zwar um einen absoluten Revisionsgrund (§ 138 Nr. 3 VwGO), nicht aber um einen die Revision unmittelbar eröffnenden Verfahrensmangel handelt, gemäß § 132 Abs. 3 Satz 3 VwGO auch die Angabe gehört, was der Kläger bei ausreichender Gewährung des rechtlichen Gehörs in mündlicher Verhandlung in entscheidungserheblicher Weise hätte vortragen können (vgl. Beschluß vom 3. November 1971 - BVerwG 1 B 68.71 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 84]; Beschluß vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 - Urteil vom 13. Januar 1972 - BVerwG 3 C 119.69 -).
  • BVerwG, 25.06.1982 - 3 B 70.79

    Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde - Ausschluss der österreichischen

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann die Revision nur zugelassen werden, wenn bei einem Urteil, das nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt ist, im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. hierzu Beschlüsse vom 8. August 1973 - BVerwG 4 B 13.73 - [Buchholz 310 § 132 Nr. 115] und vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 -).
  • BVerwG, 03.10.1979 - 3 CB 60.78

    Reparationsschaden wegen Vermögenseinziehung durch ein Gerichtsurteil -

    Ist - wie hier - ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt, von denen jede für sich die angefochtene Entscheidung trägt, so kann die Revision nur dann zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 3 CB 51.76 - und vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 - mit weiteren Rechtsprechungsnachweisen).
  • BVerwG, 18.02.1983 - 3 B 74.82

    Antrag auf Erteilung der Erlaubnis zur Krankenpflege unter der Bezeichnung

    Wird eine Entscheidung von mehreren selbständigen Begründungen in der Weise gestützt, daß jede der Begründungen für sich genommen die angefochtene Entscheidung trägt, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede der Begründungen ein Zulassungsgrund vorliegt (vgl. Beschlüsse vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 -, vom 5. April 1982 - BVerwG 3 B 66.79 - und vom 15. Juni 1982 - BVerwG 3 B 16.82 -).
  • BVerwG, 23.09.1980 - 3 B 8.78

    Schadenshöhe bei Ansprüchen aus noch nicht fälligen Lebensversicherungsverträgen

    Denn wenn wie im vorliegenden Falle ein Urteil nebeneinander auf mehrere Begründungen gestützt ist, kann die Revision nur zugelassen werden, wenn im Hinblick auf jede dieser Begründungen ein Zulassungsgrund gegeben, ist (ständige Rechtsprechung, vgl. zuletzt Beschlüsse vom 6. Dezember 1977 - BVerwG 3 CB 51.76 -, vom 10. Mai 1979 - BVerwG 3 B 102.79 -, vom 3. Oktober 1979 - BVerwG 3 CB 60.78 - [ZLA 1980, 91] und vom 29. Mai 1980 - BVerwG 3 CB 23.77 -).
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